Oldtimer Vermietung in Düsseldorf
Oldtimer Mieten in Düsseldorf
Oldtimer Vermietung zum Selber Fahren in Düsseldorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Classics for Fun
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines / Geltungsbereich
- Classics for Fun ist eine Marke von Mindshift Advisors GmbH. Wir sprechen im Weiteren von Classics for Fun und beziehen damit auch Mindshift Advisors GmbH als eigentliches Organ mit ein.
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen Classics for Fun und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Classics for Fun nicht an, es sei denn, Classics for Fun hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
- Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner kann einer solchen Änderung widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Wir werden den Vertragspartner schriftlich oder durch E-Mail bei Beginn der Frist nochmals hierauf hinweisen.
- Die Bewerbung der Produkte, stellt ein unverbindliches und freibleibendes Angebot dar.
- Abbildungen, Zeichnungen, Layout, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
II. Vertragsabschluss
- Sie können über unseren Online Shop bestellen. In jedem Fall müssen Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail hinterlassen, damit wir Sie bei Rückfragen zurückrufen können. Bei Schreib-, Druck-, Datenbank- und Rechenfehlern auf der Website ist Classics for Fun zum Rücktritt berechtigt.
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen
- Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer, dass er voll geschäftsfähig ist und somit das 18te Lebensjahr erreicht hat. Kann Classics for Fun das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt.
- Falls der Lieferant von Classics for Fun trotz vertraglicher Verpflichtung Classics for Fun nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Classics for Fun ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
III. Storno
- Der Mieter kann den Wagen bis zwei Tage vor Mietbeginn jederzeit kostenfrei stornieren.
- Danach muss der volle Preis bezahlt werden, auch wenn der Mieter den Wagen nicht nutzen kann oder will.
- Sollte der Wagen zum Übergabezeitpunkt ohne Verschulden des Mieters nicht fahrfähig sein, ist Classics for Fun berechtigt einen Alternativwagen (ähnlicher Fahrzeugtyp) zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, ist Classics for Fun berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Mietpreis an den Mieter zurückzugeben.
- Kann der Mieter den Wagen aufgrund eines Verkehrsunfalles oder technischen Defekts in seiner Mietzeit nicht mehr nutzen, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
- Mail für Storno: happydriving@Classicsforfun.de
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
IV. Unsere Preise
- Der Bruttopreis beinhaltet 19% Mehrwertsteuer, der Nettopreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer.
- Bei nicht besonders gekennzeichneten Preisen handelt es sich um “Brutto“ –Preise.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart, richtet sich der Mietpreis nach der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters.
- Der Mietpreis (voraussichtlicher Endpreis) und die Mehrwertsteuer sind bei Bestellung fällig.
- Der Mietpreis versteht sich ab Stellplatz des Fahrzeuges (Vermietstation).
- Mindestmietdauer ist ein Tag. Die Miete beginnt am ersten Miettag um 0:01 Uhr und endet am letzten Miettag um 23:59.
V. Fälligkeit und Zahlung
- Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig.
- Der Besteller kann den Kaufpreis mit den im Bestell- und Bezahlungsvorgang vorgegebenen Zahlungsmitteln wie bspw. Kreditkarte oder PayPal zahlen.
VI. Beschreibung von Fahrzeugen und Produkten
- Die Produkt- und Fahrzeugbeschreibungen auf dieser Website sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Produkten und Fahrzeugen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung.
- Die Fotos und/oder Abbildungen sind unverbindlich und können variieren. Die Produkt- und Fahrzeugbebilderung können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Modell von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
VII. Sonstige Vorbehalte und Haftung
- Preisänderungen, Liefermöglichkeiten, Irrtümer, Druckfehler und Auftragsannahmen bleiben vorbehalten.
- Unsere Haftung für handelsübliche Qualität der angebotenen Artikel wird begrenzt, entweder auf Ersatzlieferung oder Behebung begründeter Mängelrügen.
- Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
VIII. Erstellen und Unterhalten des Nutzerkontos
- Mit erfolgreicher Registrierung legt Classics for Fun für den Mieter ein Nutzerkonto an, auf das der Mieter mit Hilfe seines Benutzernamens und seiner Kundenummer (im Folgenden “Zugangsdaten”) zugreifen kann. Als Benutzername dient die von dem Mieter bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Die Kundenummer wird vom System bei der ersten Dateneingabe vergeben. Das Nutzerkonto ist verpflichtend, solange der Kunden unserer Leistungen nutzt oder nutzen möchte.
- Jeder Mieter der Plattform darf nur ein Nutzerkonto eröffnen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Mieter die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass sie von einem Dritten genutzt werden, ist der Mieter aufgefordert, Classics for Fun schnellstmöglich zu informieren.
- Classics for Fun ist berechtigt, die Zugangsdaten des Mieter bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere wegen falscher Angaben bei der Registrierung, unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten und/oder Missbrauchs der Plattform zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder die Nutzungsvereinbarung bei verschuldeten und schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem derartigen Vorfall darf sich der Mieter nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Classics for Fun erneut registrieren.
IX. Kaution
- Die Kaution in Höhe von EUR 500 wird immer mit dem Mietpreis eingezogen und dem Mieter nach der Endkontrolle des Wagens ausgezahlt, wenn es keinen Rückhaltgrund gibt. Rückhaltegründe sind die Sicherung der eventuellen Beschädigung, eines Unfalls oder eines Diebstahls des Fahrzeuges. Rückhaltegründe sind ebenfalls die Sicherung der Kosten der möglichen Betankung zuzüglich Servicegebühr sowie der Bezahlung von Verwarnungsgeld, Gebühren und sonstigen Kosten sowie Bearbeitungsgebühren des Vermieters.
- Der Vermieter ist berechtigt, seinerseits mit allen ihm zustehenden Forderungen gegen die Kaution aufzurechnen.
X. Fahrzeugnutzung
- Berechtigung zur Fahrzeugführung: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag als Fahrer angegebenen Personen geführt werden. Voraussetzung für die Überlassung des Fahrzeuges ist, dass der jeweilige Fahrer seit mehr als fünf Jahren im Besitz einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis ist oder mindestens 23 Jahre alt ist. Stellt sich heraus, dass die Angaben des Mieters falsch sind oder der Fahrer, dem das Fahrzeug zur Nutzung überlassen wurde, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Mieter seinerseits ist jedoch zur Zahlung von Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes Handeln zu vertreten.
- Obhut– und Mitwirkungspflicht: Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten; insbesondere hat er die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die besonderen Bedienungen eines Oldtimers wie Bremsanlage oder Lenkung etc. zu befolgen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen. Unter anderem sollen folgenden Regeln als ordnungsgemäße Bedienung gelten:
- Keine Vollgasfahrten, keine Burn Outs und auch kein Streckenräubern
- Normale Reinigung ist mit der Pauschale abgegolten, aber keine starke Verschmutzungen innen und außen. Dies wird dann separat berechnet
- Wagen nur von Hand waschen, nie in die Waschanlage
- Wagen immer absperren
- Nur Super tanken
- Kein Rauchen im Auto
- Der Mieter hat den Wagen bei jede Stopp abzusperren und die beigelegte Wegfahrsperre anzubringen.
- Der Fahrzeugschlüssel befindet sich ein einem elektronischen Schloss. Der Mieter erhält Zugang zum Auto durch einen PIN für das Schloss. Diesen PIN darf er keinem Dritten weitergeben.
- Zulässige Nutzungszwecke: Der Mieter kann mit dem Wagen auf allen erlaubten Straßen gemäß den Regeln der STVO fahren. Er darf den Wagen abstellen und parken in dafür geeigneten und erlaubten Stellflächen. Der Mieter kann beliebig Personen bis zur maximalen Beförderungszahl mitnehmen.
- Unzulässige Nutzungszwecke: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportrechtlichen Veranstaltungen bzw. zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Güterverkehr (insbesondere auch für Fahrschulzwecke, Fahrzeugtest oder Fahrsicherheitstraining) sowie zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen und/oder rechtwidrigen Zwecken (auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind) zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebiets sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
- Anzeige Pflicht bei Unfällen: Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
- Betrieb des Wagens: Die Kosten für Benzin, Öl, Wasser oder andere Betriebsmittel sind während des Mietverhältnisses vom Mieter zu tragen.
- Rückgabe des Fahrzeuges: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Tut er dies nicht, trägt er die Kosten der Rückführung. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses noch mit ausreichend Benzin für etwa 100 km im Tank zu übergeben. Unterlasst er dies, ist er neben der Erstattung der Kosten für die Betankung zur Zahlung einer Servicegebühr in Höhe von 35,00 € verpflichtet.
- Die Rückgabe erfolgt durch Parken des Wagens auf der vereinbarten Stellfläche in der Vermietstation (Parkhaus), dem Anbringen der Wegfahrsperre, Anbringen des Schlüsseltresors im geschlossenen Fahrerfenster, Verschließen des Fahrzeuges und die Hinterlegung des Fahrzeugschlüssels im Schlüsseltresor. Dieser muss wieder am gleichen Ort wie bei der Abholung befestigt sein.
- Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
- Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normalen Abnutzung des Fahrzeugs. Der Mieter ist für alle Schäden, die nicht vor Fahrtantritt von im per WhatsApp (Nummer 0178 688 26 28) oder Mail (drivehappy@classicsforfun.de) mit Foto und Beschreibung an Classics for Fun gemeldet wurden, verantwortlich und haftbar. Hinsichtlich des Reifenverschleißes werden 0,5 mm pro 1000 km als normaler Verschleiß definiert. Falls ein höherer Verschleiß durch Messung der Profiltiefe ermittelt wird, muss der Mieter dem Vermieter diesen zusätzlich vergüten. Die Ermittlung des Reifenverschleißes erfolgt nachfolgender Berechnung: Summe Verschleiß in mm aller Reifen geteilt durch.
- Schadensersatz: In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten ist der Vermieter zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe berechtigt. Diese bestimmt sich nach den Umstanden des Einzelfalls, wobei Vermieter und Mieter gleichermaßen eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR, maximal 5 % des Auftragswertes für erforderlich und angemessen ansehen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz.
- GPS – Daten: Der Mieter ist informiert, dass das Fahrzeug mit einem GPS Sender ausgestattet ist und stimmt zu, dass die daraus gewonnen Daten vom Vermieter verwendet werden dürfen. Die Informationen werden zur Kontrolle der Auslandsgenehmigung und Kilometernutzung herangezogen
- Urheberrecht: Dem Mieter ist es gestattet, für private Zwecke Foto- und/oder Filmaufnahmen vom vermieteten Fahrzeug aufzunehmen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei speziellen Anlässen – Hochzeit/Jubiläumsfeier – und hier beschränkt auf die Weitergabe an nahe Verwandte, Trauzeugen oder die Weitergabe eines Lichtbildes in Form einer Danksagung gestattet. Sofern die Foto- und Filmaufnahmen nicht vom Mieter, sondern von Dritten, hier insbesondere in Ausübung eines entsprechenden Auftrages (Fotograf, Werbefirma) aufgenommen werden, ist die Gestattung der Aufnahme an die Bedingung geknüpft, dass der Dritte sich seinerseits im Gegenzug schriftlich unter Verwendung des vom Vermieters vorgegebenen Formular damit einverstanden erklärt, dass der Vermieter seinerseits die Foto- und Filmaufnahmen für eigene Werbezwecke verwenden darf. Die Fertigung von Foto- und/oder Filmaufnahmen des vermieteten Fahrzeuges für kommerzielle Zwecke des Mieters oder Dritter ist – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung im Einzelfall – verboten.
- Im Pannenfall steht dem Mieter die Pannenhilfe der Versicherung LVM zur Verfügung. Diese ist unter der im Fahrzeug angebrachten Nummer zu erreichen. Das Auto wird dann in die nächste Werkstatt gebracht. Für den Rückweg nach Düsseldorf ist der Mieter selbst verantwortlich.
XI. Pflichten des Vermieters
- Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs: Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör.
- Versicherung: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: für Personenschaden gemäß KFZ-Versicherung sowie Vollkaskoversicherung mit EUR 1.000 Selbstbehalt.
- Reparatur: Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, ist der Mieter verpflichtet, die Reparatur mit Classic for Fun abzustimmen. Classics for Fun behält sich dann das Recht vor, die Reparatur abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Mietpreis wird nicht erstattet. Classics for Fun wir den Mieter zurück zur Vermietstation bringen.
XII. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht, für von ihm verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf typische unvorhersehbare Schäden.
XIII. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung des Zeichens 265 StVO (Durchfahrtshöhe) unbeschrankt für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Unfallschaden. Im Übrigen haftet der Mieter unbeschrankt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck, durch das Ladegut oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine Pflichten gemäß Ziff. I dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hätte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles.
- Dem Mieter obliegt stets die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn bei Beschädigung, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges kein Verschulden trifft.
- Der Wagen ist mit einer Vollkaskoversicherung durch die LVM versichert. Dabei trägt der Mieter einen Selbstbehalt von EUR 1.000 im Schadensfall. Der Mieter hat die Möglichkeit, direkt bei der LVM eine Versicherung zur Reduzierung des Selbstbehalts auf 0 EUR selbst abzuschließen. Classics for Fun stellt hierzu nur den Link zum Angebot der LVM zur Verfügung.
- Bei den Mietausfallkosten zahlt der Mieter für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zwei Drittel der vereinbarten Tagesmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Mieter haftet für alle Verstöße, Verwarnungen, Bußgelder etc., die er gegen die Bestimmungen im Kraftfahrzeugverkehr begeht.
- Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte Sach- und Personenschaden Dritter bleibt von Vorstehenden unberührt. Der Mieter haftet auch für solche Schäden, die Dritten durch sein Verschulden verursacht entstehen und einen Haftpflichtversicherungsfall beim Vermieter begründen. Der Mieter stellt den Vermieter von solchen Ansprüchen Dritter bis zu einem Betrag von 2.500 EUR frei. Ein Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter, dass dieser bis zu dem Betrag von 2.500 EUR Haftpflichtversicherungs- leistungen in Anspruch nimmt, ist nicht begründet.
- Für Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel falsches Parken, Geschwindigkeitsverstöße und ähnliches, haftet der Mieter selbst und unbeschrankt. Gleiches gilt für eine Besitzstörung, die der Mieter oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat, verursacht. Der Mieter stellt dem Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten, welche Behörde oder sonstigen hierzu bevollmächtigte Stellen gegenüber dem Vermieter erheben, frei. Der Vermieter erhebt für den Aufwand, welcher ihm durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden aufgrund während der Mietzeit begangene Ordnungswidrigkeit, Straftaten oder Störungen an den Rechten, eine pauschale Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 EUR. Der Mieter ist in jedem Fall zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet. Es bleibt ihm allerdings der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
XIV. Fälligkeit und Verjährung
- Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges angerechnet.
- Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten hatte.
- Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich, um die Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.
XV. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
- Der Mieter ist berechtigt, seine Leistung zurückzubehalten oder gegen eine Forderung des Vermieters aufzurechnen, wenn ihm seinerseits eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen den Vermieter zusteht.
XVI. Gerichtsstand und dem Vertrag unterstehendes Recht
- Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Für alle Regelungen dieses Vertrages, einschließlich seiner Auslegung, gilt deutsches Recht.
XVII. Schlussbestimmung
- Mündliche Absprachen oder Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Sie bedürfen – ebenso wie der Verzicht auf die Schriftform – der Schriftform.
- Sollte einer der Bestimmungen des Vertrages aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam oder nicht sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmungen sowie in Ausfüllung einer Lücke soll im Wege der Anpassung eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.